1750 Euro Geldstrafe für Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt 04 am 26. Oktober 2019 wurden im Münsteraner Zuschauerbereich mindestens vier pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Partie musste daraufhin aufgrund der Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt 04 am 26. Oktober 2019 wurden im Münsteraner Zuschauerbereich mindestens vier pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Partie musste daraufhin aufgrund der Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.