1750 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Aufsteiger Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 11. Mai 2019 zündeten Karlsruher Zuschauer vier Nebeltöpfe und einen Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Aufsteiger Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 11. Mai 2019 zündeten Karlsruher Zuschauer vier Nebeltöpfe und einen Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.