1750 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 31. Oktober 2022 zündeten Osnabrücker Zuschauer mindestens fünf Bengalische Fackeln.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 31. Oktober 2022 zündeten Osnabrücker Zuschauer mindestens fünf Bengalische Fackeln.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.