175 Euro Geldstrafe für Fortuna Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist SC Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 175 Euro belegt.

In der 61. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 4. November 2018 wurde im Kölner Zuschauerblock ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt. Aufgrund der Täteridentifizierung durch den Verein reduziert sich die eigentlich zu verhängende Strafe von 350 Euro gemäß der zu Saisonbeginn in Kraft getretenen Richtlinie um 50 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist SC Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 175 Euro belegt.

In der 61. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 4. November 2018 wurde im Kölner Zuschauerblock ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt. Aufgrund der Täteridentifizierung durch den Verein reduziert sich die eigentlich zu verhängende Strafe von 350 Euro gemäß der zu Saisonbeginn in Kraft getretenen Richtlinie um 50 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.