17.235 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.235 Euro belegt.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 18. Oktober 2022 zündeten Mannheimer Anhänger unter einem Banner einen Knallkörper, mindestens zehn Blinker und zwei Rauchtöpfe. Zudem wurden während der Partie im Mannheimer Zuschauerbereich 35 Bengalische Fackeln abgebrannt. Das Abbrennen von fünf Bengalischen Fackeln in der 48. Minute führte in Verbindung mit dem parallelen Entzünden pyrotechnischer Gegenstände durch Nürnberger Zuschauer zu einer starken Rauchentwicklung und einer Spielunterbrechung von eineinhalb Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.235 Euro belegt.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 18. Oktober 2022 zündeten Mannheimer Anhänger unter einem Banner einen Knallkörper, mindestens zehn Blinker und zwei Rauchtöpfe. Zudem wurden während der Partie im Mannheimer Zuschauerbereich 35 Bengalische Fackeln abgebrannt. Das Abbrennen von fünf Bengalischen Fackeln in der 48. Minute führte in Verbindung mit dem parallelen Entzünden pyrotechnischer Gegenstände durch Nürnberger Zuschauer zu einer starken Rauchentwicklung und einer Spielunterbrechung von eineinhalb Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.