DFB-Sportgericht
17.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 22. Minute des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 11. Mai 2024 befestigten Kölner Anhänger ein großflächiges Banner mit beleidigender Aufschrift am Innenraumzaun. Zudem zündeten Kölner Zuschauer in der Nachspielzeit vier Bengalischer Feuer. Darüber hinaus lief ein Kölner Anhänger auf den Rasen und wurde vom Ordnungsdienst abgeführt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

123.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 123.000 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Kiels Johansson
Das DFB-Sportgericht belegt Carl Johansson von Bundesliga-Absteiger Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Geldstrafe für Rot-Weiss Essen nach Beleidigung der Schiedsrichterin
Das DFB-Sportgericht belegt den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit 20.000 Euro Geldstrafe.