16.950 Euro Geldstrafe für Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 6. August 2022 kam es auf dem Stadiongelände hinter den Einlasskontrollen an einem massiven Trennungstor zwischen Heim- und Gastbereich zu gegenseitigen Provokation zwischen Anhängern beider Mannschaften. Hierbei schoben Anhänger des Heimteams zwei Ordner beiseite und zogen eine Eisenstange, die als Schutzriegel am Tor diente, aus der Halterung und warfen diese über den Zaun auf die andere Seite in Richtung der Gästeanhänger.

Zudem zündeten Hallenser Zuschauer vor und während der Partie mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände. Außerdem warfen Anhänger des Heimteams während des Spiels mindestens neun Gegenstände wie Getränkebecher und Feuerzeuge auf das Spielfeld beziehungsweise in Richtung von Spielern.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 6. August 2022 kam es auf dem Stadiongelände hinter den Einlasskontrollen an einem massiven Trennungstor zwischen Heim- und Gastbereich zu gegenseitigen Provokation zwischen Anhängern beider Mannschaften. Hierbei schoben Anhänger des Heimteams zwei Ordner beiseite und zogen eine Eisenstange, die als Schutzriegel am Tor diente, aus der Halterung und warfen diese über den Zaun auf die andere Seite in Richtung der Gästeanhänger.

Zudem zündeten Hallenser Zuschauer vor und während der Partie mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände. Außerdem warfen Anhänger des Heimteams während des Spiels mindestens neun Gegenstände wie Getränkebecher und Feuerzeuge auf das Spielfeld beziehungsweise in Richtung von Spielern.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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