1680 Euro Geldstrafe für FC Ingolstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Absteiger FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim MSV Duisburg am 6. April 2019 wurden im Ingolstädter Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer und ein Rauchtopf abgebrannt. Aufgrund der Rauchentwicklung konnte die Begegnung erst mit einer Verspätung von dreieinhalb Minuten angepfiffen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Absteiger FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim MSV Duisburg am 6. April 2019 wurden im Ingolstädter Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer und ein Rauchtopf abgebrannt. Aufgrund der Rauchentwicklung konnte die Begegnung erst mit einer Verspätung von dreieinhalb Minuten angepfiffen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.