DFB-Sportgericht
16.680 Euro Geldstrafe für Halleschen FC
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 16.680 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 11. Mai 2024 brannten Hallenser Zuschauer zwölf Bengalische Feuer ab und zündeten darüber hinaus kurz vor Beginn der zweiten Hälfte einen Böller, durch den ein Ordner verletzt wurde. Zudem betraten Hallenser Zuschauer nach Spielende den Innenraum ein. Es kam dabei zu körperlichen Auseinandersetzungen mit demSicherheitsdienst und Bielefelder Anhängern. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 9000 Euro.
Zwischen der 82. und 84. Minute des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 18. Mai 2024 zündeten Hallenser Zuschauer mindestens zwölf Bengalische Feuer und zwei Rauchkörper. Zudem wurden zwei Raketen abgeschossen. Das Spiel musste für eine Minute unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 7680 Euro.
Der Verein hat den zwei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

111.600 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 111.600 Euro.

489.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht belegt Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit acht Geldstrafen in Gesamthöhe von 489.100 Euro.

149.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen
Das DFB-Sportgericht hat Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 149.000 Euro belegt.