16.200 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.200 Euro belegt. 

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen Eintracht Frankfurt am 30. Oktober 2019 wurden im Zuschauerbereich des FC St. Pauli mindestens 27 Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.200 Euro belegt. 

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen Eintracht Frankfurt am 30. Oktober 2019 wurden im Zuschauerbereich des FC St. Pauli mindestens 27 Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.