16.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 16.000 Euro belegt.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim SSV Jahn Regensburg am 30. Juli 2022 steckten Kölner Zuschauer mindestens 15 Rauchtöpfe an. Darüber wurde im Kölner Zuschauerbereich unmittelbar nach Anpfiff der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 28. August 2022 ein Bengalisches Feuer abgebrannt.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 16.000 Euro belegt.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim SSV Jahn Regensburg am 30. Juli 2022 steckten Kölner Zuschauer mindestens 15 Rauchtöpfe an. Darüber wurde im Kölner Zuschauerbereich unmittelbar nach Anpfiff der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 28. August 2022 ein Bengalisches Feuer abgebrannt.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.