159.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 159.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 53.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Im Rahmen des Bundesligaspiels bei Hertha BSC Berlin am 9. April 2022 brannten Unioner Zuschauer insgesamt mindestens 159 pyrotechnische Gegenstände ab. 

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 159.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 53.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Im Rahmen des Bundesligaspiels bei Hertha BSC Berlin am 9. April 2022 brannten Unioner Zuschauer insgesamt mindestens 159 pyrotechnische Gegenstände ab. 

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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