15.770 Euro Strafe für Rot-Weiss Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 15.770 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2023 nachzuweisen wäre.

Beim Einlaufen der Mannschaften zum Drittligaspiel beim 1. FC Saarbrücken am 18. März 2023 zündeten Essener Zuschauer mindestens zwölf Rauchkörper, vier Bengalische Fackeln und eine Rakete. Aufgrund der Rauchentwicklung konnte die Partie erst mit einminütiger Verspätung beginnen. Darüber hinaus zündeten Essener Zuschauer auch während des Spiels vermehrt Pyrotechnik, nämlich weitere 13 Bengalische Fackeln, sechs Rauchkörper und zwei Raketen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 15.770 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2023 nachzuweisen wäre.

Beim Einlaufen der Mannschaften zum Drittligaspiel beim 1. FC Saarbrücken am 18. März 2023 zündeten Essener Zuschauer mindestens zwölf Rauchkörper, vier Bengalische Fackeln und eine Rakete. Aufgrund der Rauchentwicklung konnte die Partie erst mit einminütiger Verspätung beginnen. Darüber hinaus zündeten Essener Zuschauer auch während des Spiels vermehrt Pyrotechnik, nämlich weitere 13 Bengalische Fackeln, sechs Rauchkörper und zwei Raketen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.