15.150 Euro Geldstrafe für Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.150 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 29. September 2019 zündeten Mannheimer Zuschauer mindestens 20 Rauchtöpfe. Die Partie musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus brannten Heimzuschauer in der 52. Minute vier Bengalische Feuer ab. Zudem wurde ein Polizist beim Verlassen der Mannheimer Tribüne von hinten attackiert und musste aufgrund einer Kopfverletzung ambulant in einem Krankenhaus versorgt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.150 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 29. September 2019 zündeten Mannheimer Zuschauer mindestens 20 Rauchtöpfe. Die Partie musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus brannten Heimzuschauer in der 52. Minute vier Bengalische Feuer ab. Zudem wurde ein Polizist beim Verlassen der Mannheimer Tribüne von hinten attackiert und musste aufgrund einer Kopfverletzung ambulant in einem Krankenhaus versorgt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.