15.050 Euro Geldstrafe für MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.050 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Während und im Anschluss des Drittligaspiels bei Viktoria Köln am 17. April 2023 zündeten Duisburger Zuschauer mindestens 28 Bengalische Fackeln, elf Rauchkörper und vier Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.050 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Während und im Anschluss des Drittligaspiels bei Viktoria Köln am 17. April 2023 zündeten Duisburger Zuschauer mindestens 28 Bengalische Fackeln, elf Rauchkörper und vier Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.