150.000 Euro Geldstrafe für den HSV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro belegt. Bis zu 50.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem Zweitligaspiel beim FC St. Pauli am 10. März 2019 wurden im Zuschauerblock des HSV wiederholt erhebliche Mengen an pyrotechnischen Gegenständen abgebrannt. Das Spiel musste aufgrund der Vorfälle dreimal von Schiedsrichter Felix Brych (München) unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro belegt. Bis zu 50.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem Zweitligaspiel beim FC St. Pauli am 10. März 2019 wurden im Zuschauerblock des HSV wiederholt erhebliche Mengen an pyrotechnischen Gegenständen abgebrannt. Das Spiel musste aufgrund der Vorfälle dreimal von Schiedsrichter Felix Brych (München) unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.