15.000 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim FC Schalke 04 am 6. Februar 2019 zündeten Düsseldorfer Zuschauer fünf Bengalische Feuer, drei Böller und einen Blinker. Auch vor Beginn der zweiten Halbzeit brannten Gästezuschauer fünf Bengalische Feuer ab, in der 49. Minute folgte ein weiteres.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim FC Schalke 04 am 6. Februar 2019 zündeten Düsseldorfer Zuschauer fünf Bengalische Feuer, drei Böller und einen Blinker. Auch vor Beginn der zweiten Halbzeit brannten Gästezuschauer fünf Bengalische Feuer ab, in der 49. Minute folgte ein weiteres.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.