15.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Nach Ende des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 14. Mai 2022 stürmten nach feststehendem Klassenverbleib zahlreiche Stuttgarter Anhänger von mehreren Seiten des Stadions auf das Spielfeld. Letztlich befanden sich schätzungsweise über 1000 Anhänger im Innenraum.

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Nach Ende des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 14. Mai 2022 stürmten nach feststehendem Klassenverbleib zahlreiche Stuttgarter Anhänger von mehreren Seiten des Stadions auf das Spielfeld. Letztlich befanden sich schätzungsweise über 1000 Anhänger im Innenraum.

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.