15.000 Euro Geldstrafe für St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 30. September 2018 brannten Zuschauer des FC St. Pauli mindestens 25 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 30. September 2018 brannten Zuschauer des FC St. Pauli mindestens 25 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.