Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
Vor Beginn des DFB-Pokalhalbfinalspiels beim Hamburger SV am 19. April 2022 zündeten Freiburger Zuschauer etwa 15 Bengalische Feuer.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
Vor Beginn des DFB-Pokalhalbfinalspiels beim Hamburger SV am 19. April 2022 zündeten Freiburger Zuschauer etwa 15 Bengalische Feuer.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
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