15.000 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 23. Juli 2022 wurden im Greuther Fürther Zuschauerbereich mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 23. Juli 2022 wurden im Greuther Fürther Zuschauerbereich mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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