15.000 Euro Geldstrafe für den FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 18. Dezember 2021 stürmte eine Gruppe von Zwickauer Zuschauern mit einer nicht genehmigten Trommel den Eingangsbereich des Stadions. Daraufhin wurde der Einlass gestoppt und der Ordnungsdienst stellte die Trommel im Fanblock sicher. Dabei kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Zwickauer Zuschauern und dem Ordnungsdienst, bei denen insgesamt vier Ordner zum Teil schwer verletzt wurden. Sie trugen unter anderem Rippenbrüche davon.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 18. Dezember 2021 stürmte eine Gruppe von Zwickauer Zuschauern mit einer nicht genehmigten Trommel den Eingangsbereich des Stadions. Daraufhin wurde der Einlass gestoppt und der Ordnungsdienst stellte die Trommel im Fanblock sicher. Dabei kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Zwickauer Zuschauern und dem Ordnungsdienst, bei denen insgesamt vier Ordner zum Teil schwer verletzt wurden. Sie trugen unter anderem Rippenbrüche davon.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.