15.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 8. Dezember 2018 wurden aus dem Münchner Zuschauerblock auf ganzer Breite Hunderte Papierrollen auf das Spielfeld geworfen. Der Wiederanpfiff verzögerte sich dadurch um circa zwei Minuten. In der 56. Spielminute flogen ungefähr 30 weitere Papierrollen. In der 70. Minute warfen Münchner Zuschauer abermals etliche dieser Rollen, woraufhin die Partie für rund eine Minute unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 8. Dezember 2018 wurden aus dem Münchner Zuschauerblock auf ganzer Breite Hunderte Papierrollen auf das Spielfeld geworfen. Der Wiederanpfiff verzögerte sich dadurch um circa zwei Minuten. In der 56. Spielminute flogen ungefähr 30 weitere Papierrollen. In der 70. Minute warfen Münchner Zuschauer abermals etliche dieser Rollen, woraufhin die Partie für rund eine Minute unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.