15.000 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Schon fünf Minuten vor Anpfiff des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 21. Oktober 2017 wurden im Zuschauerbereich der Gäste unzählige Rauchkörper abgebrannt. Außerdem wurden drei Feuerwerksbatterien mit je 20 Schuss abgefeuert. Auch kurz nach Beginn der zweiten Halbzeit zündeten Bielefelder Zuschauer abermals Pyrotechnik.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Schon fünf Minuten vor Anpfiff des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 21. Oktober 2017 wurden im Zuschauerbereich der Gäste unzählige Rauchkörper abgebrannt. Außerdem wurden drei Feuerwerksbatterien mit je 20 Schuss abgefeuert. Auch kurz nach Beginn der zweiten Halbzeit zündeten Bielefelder Zuschauer abermals Pyrotechnik.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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