15.000 Euro Geldstrafe für 1. FSV Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Verstoßes gegen das wegen der Corona-Pandemie geltende DFB-/DFL-Hygienekonzept mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Bis zu 5000 Euro davon kann der Verein an eine soziale Einrichtung im Bereich der Gesundheitsvorsorge spenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2021 nachzuweisen wäre.

Nach dem Bundesligaspiel gegen RB Leipzig am 15. August 2021 feierten zahlreiche Mainzer Spieler im Treppenaufgang der Tribüne ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und ohne Mund-Nasen-Schutz mit den Zuschauer*innen. Der 1. FSV Mainz 05 hat damit gegen das Ligastatut verstoßen (Anhang I zur DFL-Spielordnung, 2. Grundlagen zur Durchführung des Sonderspielbetriebes).

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Verstoßes gegen das wegen der Corona-Pandemie geltende DFB-/DFL-Hygienekonzept mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Bis zu 5000 Euro davon kann der Verein an eine soziale Einrichtung im Bereich der Gesundheitsvorsorge spenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2021 nachzuweisen wäre.

Nach dem Bundesligaspiel gegen RB Leipzig am 15. August 2021 feierten zahlreiche Mainzer Spieler im Treppenaufgang der Tribüne ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und ohne Mund-Nasen-Schutz mit den Zuschauer*innen. Der 1. FSV Mainz 05 hat damit gegen das Ligastatut verstoßen (Anhang I zur DFL-Spielordnung, 2. Grundlagen zur Durchführung des Sonderspielbetriebes).

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.