15.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 15.000 Euro belegt. Bis zu 5000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.

In der 2. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Köln am 29. Oktober 2019 schoss ein Saarbrücker Zuschauer eine Rakete in den Kölner Block, nach Spielende warf ein Zuschauer des Heimteams ein Bengalisches Feuer in den Gästebereich. Zudem brannten Saarbrücker Zuschauer zwischen der 3. und 90. Minute insgesamt 44 pyrotechnische Gegenstände ab.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 15.000 Euro belegt. Bis zu 5000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.

In der 2. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Köln am 29. Oktober 2019 schoss ein Saarbrücker Zuschauer eine Rakete in den Kölner Block, nach Spielende warf ein Zuschauer des Heimteams ein Bengalisches Feuer in den Gästebereich. Zudem brannten Saarbrücker Zuschauer zwischen der 3. und 90. Minute insgesamt 44 pyrotechnische Gegenstände ab.