1500 Euro Geldstrafe für SpVgg Unterhaching

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Aufsteiger SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Vor dem Relegationshinspiel um den Aufstieg in die 3. Liga gegen die SV Elversberg am 28. Mai 2017 wurden im heimischen Zuschauerbereich zwei Rauchtöpfe gezündet. Auch nach dem Relegationsrückspiel am 31. Mai 2017 in Elversberg wurden im Unterhachinger Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Aufsteiger SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Vor dem Relegationshinspiel um den Aufstieg in die 3. Liga gegen die SV Elversberg am 28. Mai 2017 wurden im heimischen Zuschauerbereich zwei Rauchtöpfe gezündet. Auch nach dem Relegationsrückspiel am 31. Mai 2017 in Elversberg wurden im Unterhachinger Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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