1500 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 86. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 22. Oktober 2021 wurde aus dem Auer Zuschauerbereich ein gefüllter Becher in Richtung eines auf dem Boden liegenden Gästespielers geworfen. Dieser wurde zwar nicht von dem Becher, aber vom Becherinhalt getroffen.

Normalerweise hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro beim Sportgericht des DFB beantragt. Im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen, wird momentan allerdings grundsätzlich ein Nachlass von 25 Prozent gewährt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 86. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 22. Oktober 2021 wurde aus dem Auer Zuschauerbereich ein gefüllter Becher in Richtung eines auf dem Boden liegenden Gästespielers geworfen. Dieser wurde zwar nicht von dem Becher, aber vom Becherinhalt getroffen.

Normalerweise hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro beim Sportgericht des DFB beantragt. Im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen, wird momentan allerdings grundsätzlich ein Nachlass von 25 Prozent gewährt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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