1500 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 52. Minute des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 14. August 2021 flog aus dem Dresdner Zuschauerblock ein Becher in den Innenraum. In der 60. Minute wurde aus dem Dresdner Block ein weiterer Becher geworfen, der einen Gästespieler am Oberschenkel traf. In der 81. Minute warfen Dresdner Zuschauer zwei weitere Becher in den Innenraum.

Ein Becherwerfer konnte vom Verein ermittelt werden, weshalb sich die Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 25 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 52. Minute des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 14. August 2021 flog aus dem Dresdner Zuschauerblock ein Becher in den Innenraum. In der 60. Minute wurde aus dem Dresdner Block ein weiterer Becher geworfen, der einen Gästespieler am Oberschenkel traf. In der 81. Minute warfen Dresdner Zuschauer zwei weitere Becher in den Innenraum.

Ein Becherwerfer konnte vom Verein ermittelt werden, weshalb sich die Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 25 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.