1500 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 36. Minute des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 14. April 2019 wurden aus dem Bochumer Zuschauerblock drei Plastikbecher in Richtung des Spielfeldes geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 36. Minute des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 14. April 2019 wurden aus dem Bochumer Zuschauerblock drei Plastikbecher in Richtung des Spielfeldes geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.