Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.
Während des Frauen-Bundesligaspiels gegen den MSV Duisburg am 3. Dezember 2022 brannten Freiburger Zuschauer fünf Leuchtfackeln ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.
Während des Frauen-Bundesligaspiels gegen den MSV Duisburg am 3. Dezember 2022 brannten Freiburger Zuschauer fünf Leuchtfackeln ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.