1500 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Während des Frauen-Bundesligaspiels gegen den MSV Duisburg am 3. Dezember 2022 brannten Freiburger Zuschauer fünf Leuchtfackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Während des Frauen-Bundesligaspiels gegen den MSV Duisburg am 3. Dezember 2022 brannten Freiburger Zuschauer fünf Leuchtfackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.