1500 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 87. Minute der Zweitligapartie gegen Jahn Regensburg am 13. März 2022 lief ein Karlsruher Anhänger unerlaubt in den Innenraum, weshalb das Spiel kurzzeitig unterbrochen werden musste. Ordner führten den Zuschauer anschließend wieder vom Platz runter.

Für das Zuschauervorkommnis hätte der DFB-Kontrollausschuss gemäß Strafzumessungsleitfaden im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Im Hinblick auf die Corona-bedingte Einschränkung der Stadionkapazität bei diesem Spiel und die dadurch verminderten Zuschauereinnahmen gewährt das DFB-Sportgericht allerdings einen Nachlass von 25 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 87. Minute der Zweitligapartie gegen Jahn Regensburg am 13. März 2022 lief ein Karlsruher Anhänger unerlaubt in den Innenraum, weshalb das Spiel kurzzeitig unterbrochen werden musste. Ordner führten den Zuschauer anschließend wieder vom Platz runter.

Für das Zuschauervorkommnis hätte der DFB-Kontrollausschuss gemäß Strafzumessungsleitfaden im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Im Hinblick auf die Corona-bedingte Einschränkung der Stadionkapazität bei diesem Spiel und die dadurch verminderten Zuschauereinnahmen gewährt das DFB-Sportgericht allerdings einen Nachlass von 25 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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