1500 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 1500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

In der 85. Spielminute der Drittligapartie bei Erzgebirge Aue am 17. September 2023 eine Rakete in einen Auer Zuschauerbereich. Es wurde niemand verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 1500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

In der 85. Spielminute der Drittligapartie bei Erzgebirge Aue am 17. September 2023 eine Rakete in einen Auer Zuschauerbereich. Es wurde niemand verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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