1500 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den Karlsruher SC am 9. September 2017 wurden im Chemnitzer Zuschauerblock zwei Nebeltöpfe gezündet. Durch die Rauchentwicklung verzögerte sich der Anpfiff um rund eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den Karlsruher SC am 9. September 2017 wurden im Chemnitzer Zuschauerblock zwei Nebeltöpfe gezündet. Durch die Rauchentwicklung verzögerte sich der Anpfiff um rund eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.