1500 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 50. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 13. Januar 2024 lief eine Person von der Haupttribüne auf den Rasen und wurde anschließend vom Ordnungsdienst abgeführt. Die Partie musste deshalb für ungefähr eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 50. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 13. Januar 2024 lief eine Person von der Haupttribüne auf den Rasen und wurde anschließend vom Ordnungsdienst abgeführt. Die Partie musste deshalb für ungefähr eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.