1500 Euro Geldstrafe für Alois Schwartz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alois Schwartz, den Trainer des Zweitbundesligisten SV Sandhausen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Schwartz hatte sich nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 15. März 2015 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Christian Dietz (Kronach) geäußert.

Alois Schwartz hat gegen die Entscheidung des Einzelrichters fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alois Schwartz, den Trainer des Zweitbundesligisten SV Sandhausen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Schwartz hatte sich nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 15. März 2015 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Christian Dietz (Kronach) geäußert.

Alois Schwartz hat gegen die Entscheidung des Einzelrichters fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.