150 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro belegt.

In der 88. Minute des Zweitligaspiels beim SC Paderborn am 24. April 2022 steckte ein Hannoveraner Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand an. Laut Strafzumessungsleitfaden hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Da der Verein den Täter allerdings ermitteln konnte, führt dies nach dem Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der Strafe um 75 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro belegt.

In der 88. Minute des Zweitligaspiels beim SC Paderborn am 24. April 2022 steckte ein Hannoveraner Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand an. Laut Strafzumessungsleitfaden hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Da der Verein den Täter allerdings ermitteln konnte, führt dies nach dem Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der Strafe um 75 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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