14.050 Euro Geldstrafe für Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.050 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Bei Beginn des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 15. März 2024 schossen Mannheimer Zuschauer eine Rakete ab und zündeten mindestens 35 Bengalische Fackeln. In der 16., 32. und 75. Minute brannten die Heimanhänger jeweils eine weitere Bengalische Fackel ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.050 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Bei Beginn des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 15. März 2024 schossen Mannheimer Zuschauer eine Rakete ab und zündeten mindestens 35 Bengalische Fackeln. In der 16., 32. und 75. Minute brannten die Heimanhänger jeweils eine weitere Bengalische Fackel ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.