Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.
Während des DFB-Pokalspiels beim FC Energie Cottbus am 31. Juli 2022 zündeten Bremer Zuschauer 14 pyrotechnische Gegenstände.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.
Während des DFB-Pokalspiels beim FC Energie Cottbus am 31. Juli 2022 zündeten Bremer Zuschauer 14 pyrotechnische Gegenstände.
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