14.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 6. August 2022 zündeten Hertha-Anhänger eine Rauchfackel. Zudem brannten Herthaner Zuschauer zwischen der 46. und 49. Minute mindestens 13 weitere pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 6. August 2022 zündeten Hertha-Anhänger eine Rauchfackel. Zudem brannten Herthaner Zuschauer zwischen der 46. und 49. Minute mindestens 13 weitere pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.