14.000 Euro Geldstrafe für FC Ingolstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.

Vor der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 5. November 2016 wurden aus dem Ingolstädter Zuschauerblock Papierkugeln in den Strafraum geworfen, weshalb die Begegnung erst mit etwa 50-sekündiger Verspätung wieder angepfiffen werden konnte. Darüber hinaus wurden während der Bundesligapartie gegen RB Leipzig am 10. Dezember 2016 aus dem Ingolstädter Zuschauerblock leere Plastikbecher in Richtung eines Leipziger Spielers und eines Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.

Vor der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 5. November 2016 wurden aus dem Ingolstädter Zuschauerblock Papierkugeln in den Strafraum geworfen, weshalb die Begegnung erst mit etwa 50-sekündiger Verspätung wieder angepfiffen werden konnte. Darüber hinaus wurden während der Bundesligapartie gegen RB Leipzig am 10. Dezember 2016 aus dem Ingolstädter Zuschauerblock leere Plastikbecher in Richtung eines Leipziger Spielers und eines Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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