1400 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafen in Höhe von 1400 Euro belegt.

Im Verlaufe der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 28. Januar 2024 zündeten Münsteraner Zuschauer vier pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafen in Höhe von 1400 Euro belegt.

Im Verlaufe der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 28. Januar 2024 zündeten Münsteraner Zuschauer vier pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.