1400 Euro Geldstrafe für den SV Sandhausen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem DFB-Pokalspiel gegen Bayer Leverkusen am 1. November 2023 zündeten Sandhäuser Zuschauer vier Bengalische Fackeln.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem DFB-Pokalspiel gegen Bayer Leverkusen am 1. November 2023 zündeten Sandhäuser Zuschauer vier Bengalische Fackeln.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.