1400 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels von Borussia Dortmund II beim 1. FC Saarbrücken am 10. August 2022 zündeten Dortmunder Zuschauer mindestens vier pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels von Borussia Dortmund II beim 1. FC Saarbrücken am 10. August 2022 zündeten Dortmunder Zuschauer mindestens vier pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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