1400 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 1400 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel beim FC Erzgebirge Aue am 18. März 2023 zündeten Münchner Zuschauer vier Rauchtöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 1400 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel beim FC Erzgebirge Aue am 18. März 2023 zündeten Münchner Zuschauer vier Rauchtöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.