13.650 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 13.650 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Ab der 61. Spielminute des Drittligaspiel beim Halleschen FC am 24. Februar 2023 zündeten Münchner Zuschauer mindestens 15 Blinker. Zudem wurden aus dem Münchener Fanblock heraus mindestens zwei weitere Blinker in den Innenraum geworfen sowie mindestens vier Raketen abgeschossen. Das Spiel musste für mindestens drei Minuten und 30 Sekunden unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 13.650 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Ab der 61. Spielminute des Drittligaspiel beim Halleschen FC am 24. Februar 2023 zündeten Münchner Zuschauer mindestens 15 Blinker. Zudem wurden aus dem Münchener Fanblock heraus mindestens zwei weitere Blinker in den Innenraum geworfen sowie mindestens vier Raketen abgeschossen. Das Spiel musste für mindestens drei Minuten und 30 Sekunden unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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