1350 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den VfL Osnabrück am 25. März 2023 zündeten Mannheimer Zuschauer drei Rauchtöpfe. Zudem warf ein Mannheimer Anhänger in der 23. Minute bei einem Eckball eine kleine Glasflasche in Richtung des den Eckstoß ausführenden Osnabrücker Spielers.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den VfL Osnabrück am 25. März 2023 zündeten Mannheimer Zuschauer drei Rauchtöpfe. Zudem warf ein Mannheimer Anhänger in der 23. Minute bei einem Eckball eine kleine Glasflasche in Richtung des den Eckstoß ausführenden Osnabrücker Spielers.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.