1350 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 450 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

In der 67. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Saarbrücken am 4. März 2023 gelangten vier Osnabrücker Anhänger im Zuge des Torjubels in den Innenraum bis hinter die Werbebande. Zudem wurden nach Spielschluss im Osnabrücker Fanblock pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 450 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

In der 67. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Saarbrücken am 4. März 2023 gelangten vier Osnabrücker Anhänger im Zuge des Torjubels in den Innenraum bis hinter die Werbebande. Zudem wurden nach Spielschluss im Osnabrücker Fanblock pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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