13.475 Euro Geldstrafe für Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.475 Euro belegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 8. Dezember 2018 wurden im Hallenser Zuschauerbereich 25 rote Rauchfackeln abgebrannt. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem wurde in der 84. Minute erneut mindestens ein Rauchkörper im Gästebereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.475 Euro belegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 8. Dezember 2018 wurden im Hallenser Zuschauerbereich 25 rote Rauchfackeln abgebrannt. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem wurde in der 84. Minute erneut mindestens ein Rauchkörper im Gästebereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.