13.250 Euro Geldstrafe für Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.250 Euro belegt. Bis zu 4400 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2020 nachzuweisen wäre.

Vom Einlaufen der Mannschaften bis zur 4. Minute, in der 55., 64. und 85. Minute sowie nach dem Abpfiff des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 22. November 2019 zündeten Hallenser Zuschauer mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände. Zudem wurde nach der Partie ein Böller aus dem Hallenser Block in den Innenraum geworfen, wo dieser unmittelbar neben den Ordnungskräften detonierte.

Darüber hinaus öffneten Zuschauer des Gästeteams mit Abpfiff des Spiels ein Fluchttor. Hierzu wurde ein Zaun durchtrennt, so dass dieser verbogen werden konnte. Nach dem Öffnen des Tores versuchten Hallenser Anhänger, den Innenraum zu betreten, wurden jedoch von Ordnungskräften und der Polizei wieder zurückgedrängt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.250 Euro belegt. Bis zu 4400 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2020 nachzuweisen wäre.

Vom Einlaufen der Mannschaften bis zur 4. Minute, in der 55., 64. und 85. Minute sowie nach dem Abpfiff des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 22. November 2019 zündeten Hallenser Zuschauer mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände. Zudem wurde nach der Partie ein Böller aus dem Hallenser Block in den Innenraum geworfen, wo dieser unmittelbar neben den Ordnungskräften detonierte.

Darüber hinaus öffneten Zuschauer des Gästeteams mit Abpfiff des Spiels ein Fluchttor. Hierzu wurde ein Zaun durchtrennt, so dass dieser verbogen werden konnte. Nach dem Öffnen des Tores versuchten Hallenser Anhänger, den Innenraum zu betreten, wurden jedoch von Ordnungskräften und der Polizei wieder zurückgedrängt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.